AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der FLEX Büromöbel GmbH mit Sitz in Karlsruhe (Stand: Oktober 2026)
§1 Geltungsbereich
Lieferungen und Leistungen der FLEX Büromöbel GmbH (nachfolgend „FLEX“ genannt) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden auch bei Kenntnis durch FLEX nicht Vertragsbestandteil. Etwas anderes gilt nur, wenn die Geltung der abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden AGB ausdrücklich schriftlich durch FLEX bestätigt wurde.
§2 Angebote und Vertragsschluss
- Die Angebote von FLEX – online sowie in der Verkaufseinrichtung – stellen eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots an den Kunden dar und sind stets freibleibend.
- Der Kunde gibt durch die Bestellung der gewünschten Ware per Internet, E-Mail, Brief, Fax, telefonisch oder persönlich ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab.
- FLEX ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Angebot des Kunden als abgelehnt; bereits geleistete Zahlungen erstattet FLEX dann unverzüglich. Eine Eingangsbestätigung durch FLEX im Falle der elektronischen Bestellung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.
§3 Preise
- Es gelten jeweils die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe durch den Kunden auf den Internetseiten oder in der Verkaufseinrichtung aufgeführten Preise. Die Preisangaben gelten nur innerhalb Deutschlands. Die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Preise sind Bruttopreise und verstehen sich inklusive der jeweils in Deutschland geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Es handelt sich im Regelfall um Preise bei Selbstabholung. Eventuelle Versand- und Lieferkosten sind zusätzlich zu zahlen.
- Die Zahlung erfolgt über die im Bestellprozess angebotenen Zahlungsarten, derzeit insbesondere PayPal, Klarna, Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express) und Apple Pay sowie ab einem Bestellwert von 2.000 € per Überweisung (Vorkasse). Bei Abholung in der Verkaufseinrichtung kann zusätzlich per EC- oder Kreditkarte gezahlt werden.
- In geprüften Einzelfällen wird auf Rechnung geliefert. Der Kunde verpflichtet sich dann, nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 7 Werktagen den fälligen Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Im Falle des Verzuges sind Forderungen der FLEX i. H. v. 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen. FLEX behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt steht FLEX eine Mahngebühr von 5,00 € zu. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- FLEX ist berechtigt, bei offensichtlichen Preisirrtümern oder Berechnungsfehlern den Preis zu berichtigen. Erkennt der Käufer die Berichtigung des Irrtums nicht an, hat FLEX das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Sollte es zu keiner Einigung mit dem Käufer kommen, hat der Käufer bereits übergebene Ware unverzüglich herauszugeben; bereits geleistete Zahlungen erstattet FLEX.
- Erheblich über die vertraglich einbezogenen Leistungen hinausgehende Arbeiten wie z. B. Liefer- und Montagearbeiten werden zusätzlich berechnet. Das gilt insbesondere, wenn die Angebotskalkulation auf Angaben des Kunden beruhte, die sich im Nachhinein als nicht zutreffend erwiesen (z. B.: Möbel passen nicht in den Aufzug).
- Rechnungsstellung und Rechnungsänderungen:
- FLEX erstellt die Rechnung auf Grundlage der Rechnungsdaten, die der Kunde bei der Bestellung angibt. Der Kunde ist verpflichtet, diese Daten vor Abschluss der Bestellung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Dazu gehören insbesondere Name bzw. Firma, Rechnungsanschrift, USt-IdNr. sowie interne Bestell- oder Referenznummern.
- Beruht eine Rechnung auf einem Fehler von FLEX, berichtigt FLEX sie kostenfrei.
- Auf Wunsch des Kunden ändert FLEX nachträglich Firmenbezeichnung, Rechnungsanschrift, USt-IdNr. oder Bestell-/Referenznummer, sofern die Änderung nicht auf einem Fehler von FLEX beruht. Hierfür berechnet FLEX ein Bearbeitungsentgelt von 20,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (23,80 € brutto) je geänderter Rechnung. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass FLEX kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
- Eine Umschreibung der Rechnung auf eine andere natürliche oder juristische Person als den Vertragspartner ist ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Aufteilung einer Rechnung, auf Zusammenfassung mehrerer Rechnungen oder auf inhaltliche Umgestaltung, etwa abweichende Positionsbezeichnungen oder -gliederung, besteht nicht, soweit die Rechnung den Vertrag zutreffend wiedergibt und den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
§4 Abhol- und Liefermöglichkeiten sowie -bedingungen, Rücksendung
- Der Kunde kann die erworbenen Möbel wie folgt erhalten:
- Selbstabholung: FLEX stellt die Möbel zur Abholung in der Verkaufseinrichtung bereit (Bereitstellung) und meldet dem Kunden Abholbereitschaft. Der Kunde kommt mit einem ausreichend großen Fahrzeug zur FLEX Verkaufseinrichtung. FLEX stellt einen Mitarbeiter als Beladehilfe. Die Beladehilfe handelt während des Beladevorgangs auf Weisung des Kunden. Für die ordnungsgemäße Beladung und Transportsicherung ist allein der Kunde verantwortlich und haftbar.
- Lieferung per Paketversand: Kleinteile (z. B. Zubehörteile) werden per Paket versendet.
- Lieferung per Spedition: Sperrige Möbelstücke (z. B. Tische oder Sideboards) werden auf Palette frei Bordsteinkante per Spedition versendet.
- Individuelle Lieferung: Auf Anfrage kann auch eine Lieferung (auf Wunsch mit Vertragen & Montage) der bestellten Möbel durch unsere eigenen Monteure oder einen Subunternehmer beauftragt werden.
- FLEX ist berechtigt, Teilbereitstellungen zu erbringen.
- Rücksendekosten: Widerruft ein Verbraucher den Vertrag, trägt er die unmittelbaren Kosten der Rücksendung; Einzelheiten regelt die Widerrufsbelehrung. Liegt ein Mangel vor, trägt FLEX die Kosten der Rücksendung im Rahmen der Nacherfüllung (§7 Nr. 7). Entspricht die Ware der vereinbarten Beschaffenheit, bleibt einem Verbraucher allein der Widerruf, auf eigene Kosten. Unternehmern steht kein Widerrufsrecht zu; eine Rücknahme ohne Mangel ist nur nach gesonderter Vereinbarung möglich.
- Für einen Wertverlust der Ware, der auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist, etwa das Zerlegen montiert gelieferter Möbel, hat der Verbraucher Wertersatz zu leisten. Gleiches gilt für Schäden, die der Verbraucher durch unzureichende Verpackung bei der Rücksendung zu vertreten hat. FLEX kann den Wertersatz mit dem zu erstattenden Betrag verrechnen.
§5 Abnahme- und Zahlungsverzug
- Nimmt der Käufer die Ware zum vereinbarten Abholtermin nicht ab, so geht die Gefahr der Beschädigung bzw. des Untergangs der Sache auf den Käufer über, soweit FLEX nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
- Bleibt der Käufer nach Anzeige der Bereitstellung der Ware mit der Abnahme des Kaufgegenstandes oder der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen länger als 2 Wochen im Rückstand, ist FLEX nach Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn der Käufer die Annahme bzw. Vertragserfüllung bereits ernsthaft und endgültig verweigert hat.
- Als Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann FLEX nach ihrer Wahl
- eine Pauschale von 15 % des Gesamtkaufpreises, gegenüber Unternehmern von 25 % des Gesamtkaufpreises, fordern,
- einen nachzuweisenden höheren Schaden, z. B. bei Sonderanfertigung, geltend machen.
Dem Käufer bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist.
- Sofern keine besondere Vereinbarung erfolgt, lagert FLEX auslieferungsfähige Ware für den Kunden für zwei Wochen kostenlos ein. Nach Ablauf von zwei Wochen beträgt die Einlagerungsgebühr für jeden angefangenen Monat EUR 10,00 pro Möbelstück. Die Gefahr der Beschädigung und des zufälligen Untergangs der Sache trägt bei Einlagerung durch FLEX der Kunde, sofern FLEX nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
§6 Erfüllungsort / Leistungsort / Gefahrübertragung
- Erfüllungsort und Leistungsort für sämtliche Leistungsverpflichtungen von FLEX ist Karlsruhe.
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe auf den Käufer über.
- Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Annahmeverzug ist.
§7 Zustand gebrauchter Ware, Reklamationen und Sachmängel
- FLEX handelt neben Neumöbeln überwiegend mit gebrauchten Markenbüromöbeln. Jeder gebrauchte Artikel ist einer Zustandsklasse zugeordnet, die auf der Produktseite angezeigt wird. Was die jeweilige Zustandsklasse umfasst, ist neben der Zustandsangabe auf der Produktseite (Info-Symbol) sowie auf der Seite „Produktzustände“ beschrieben. Die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebene Zustandsklasse und ihre Beschreibung bilden die vereinbarte Beschaffenheit des Artikels.
- Gebrauchte Artikel werden vor dem Verkauf auf ihre Funktion geprüft. Funktionale Einschränkungen gibt FLEX in der Artikelbeschreibung an. Die Zustandsklassen beschreiben den optischen Zustand.
- Wird ein Artikel in größerer Stückzahl angeboten, zeigen die Produktfotos ein repräsentatives Exemplar dieses Artikeltyps. Das gelieferte Exemplar kann davon im Einzelnen abweichen, etwa in Lage und Ausprägung von Gebrauchsspuren, entspricht aber in jedem Fall mindestens der angegebenen Zustandsklasse.
- Gebrauchsspuren wie Kratzer, Verunreinigungen, mattierte Oberflächen oder kleinere Beschädigungen sind bei schon einmal genutzten Möbeln unvermeidlich und spiegeln sich im Vergleich zum Neukauf niedrigen Kaufpreis wider. Gebrauchsspuren, die von der Beschreibung der angegebenen Zustandsklasse umfasst sind, stellen keinen Mangel dar. Weist ein einzelner Artikel Besonderheiten auf, die über seine Zustandsklasse hinausgehen, werden diese in der Artikelbeschreibung gesondert ausgewiesen.
- Artikel, die der Kunde vor dem Kauf in der Verkaufseinrichtung besichtigt hat, werden in dem besichtigten Zustand verkauft.
- Ist das gebrauchte Möbelstück mit einem Schloss ausgestattet, bemüht sich FLEX, den dafür passenden Schlüssel mitzuliefern. Aufgrund der Geschäftspolitik einiger Möbelhersteller oder aus anderen nicht von FLEX zu vertretenden Gründen kann aber eine Beschaffung des passenden Schlüssels durch FLEX nicht möglich sein. Das Fehlen eines Schlüssels wird von FLEX mindernd in den Preis einkalkuliert und ist daher nicht als Mangel anzusehen. Das Nichtvorhandensein eines Schlüssels muss nicht explizit in Anpreisungen, Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen angegeben werden.
- Reklamationen zum Zustand: Ist der Kunde der Ansicht, dass ein gelieferter Artikel schlechter ist als die angegebene Zustandsklasse, teilt er dies FLEX mit. Zur zügigen Prüfung bittet FLEX um aussagekräftige Fotos der beanstandeten Stellen.
- Liegt der Zustand unter der angegebenen Zustandsklasse, liegt ein Mangel vor. FLEX trägt dann die Kosten der Rücksendung und leistet Nacherfüllung nach Nr. 9, in der Regel durch Austausch gegen ein gleichwertiges Exemplar.
- Entspricht der Artikel der angegebenen Zustandsklasse, liegt kein Mangel vor. Ein Verbraucher kann den Vertrag in diesem Fall im Rahmen seines gesetzlichen Widerrufsrechts widerrufen; die Kosten der Rücksendung richten sich dann nach der Widerrufsbelehrung.
- Kulanzregel: Offensichtliche Mängel sollen innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden, andernfalls ist die Geltendmachung eines Kulanzanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben hiervon unberührt. Ist der Kunde Kaufmann, so gilt § 377 HGB.
- Bei Mängeln der Ware erbringt FLEX Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Gegenüber Unternehmern erfolgt die Nacherfüllung nach Wahl von FLEX, gegenüber Verbrauchern nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
- Als Beschaffenheit gebrauchter Ware gilt die Artikelbeschreibung von FLEX einschließlich der angegebenen Zustandsklasse, bei Neuware die Produktbeschreibung des Herstellers. Gegenüber Unternehmern gilt: Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
- FLEX gibt gegenüber dem Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
§8 Gewährleistung
- Ist der Kunde Verbraucher, gilt Folgendes: Bei allen Waren bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte; sie richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist abweichend davon ein Jahr ab Ablieferung der Ware, sofern der Kunde vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens davon in Kenntnis gesetzt wurde und die Verkürzung ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde (§ 476 Abs. 2 BGB). Ist dies nicht geschehen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von zwei Jahren. Die Verkürzung der Verjährungsfrist auf ein Jahr gilt nicht für durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und bei arglistig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden. Ebenfalls ausgenommen von der Verkürzung der Verjährungsfrist ist der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB.
- Ist der Kunde Unternehmer, gilt Folgendes: Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, sollte sich ein Mangel zeigen, diesen dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden. Geschieht dies nicht, gilt die Ware als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt für Unternehmer bei neu hergestellter Ware ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Beim Verkauf gebrauchter Ware wird die Gewährleistung grundsätzlich ausgeschlossen. Die Verkürzung der Gewährleistungsansprüche bei Neuware auf ein Jahr bzw. der Ausschluss der Gewährleistung bei gebrauchter Ware gilt nicht für durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und bei arglistig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden. Ebenfalls ausgenommen von der Verkürzung der Verjährungsfrist ist der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB.
§9 Eigentumsvorbehalt
- FLEX behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der jeweiligen Geschäftsbeziehung vor.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Er ist weiterhin verpflichtet, die Sache auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
- Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter, welche das Eigentum von FLEX gefährden, ist der Kunde verpflichtet, FLEX unverzüglich zu benachrichtigen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde gegenüber FLEX unverzüglich anzuzeigen.
- Vor Eigentumsübergang ist eine Weiterveräußerung, Übereignung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung der Sache ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von FLEX nicht zulässig.
- FLEX verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§10 Zurückbehaltungsrecht / Aufrechnungsverbot
- Der Kunde ist zur Aufrechnung gegenüber FLEX nur berechtigt, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von FLEX ausdrücklich und schriftlich anerkannt sind.
- Der Kunde ist zur Zurückbehaltung nur dann berechtigt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§11 Haftungsbeschränkungen
- Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von FLEX auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von FLEX. Gegenüber Unternehmern haftet FLEX bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei FLEX zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
§12 Datenschutz
FLEX verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Daten werden erhoben, verarbeitet und an beauftragte Dienstleister (z. B. Zahlungs- und Versanddienstleister) weitergegeben, soweit dies zur Begründung und Durchführung des Vertrages erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) oder eine gesetzliche Pflicht besteht. Der Kunde hat insbesondere das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch sowie ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von FLEX.
§13 Verbraucherstreitbeilegung
FLEX ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§14 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Karlsruhe. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
- Sollte eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. des Vertrages. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die einschlägige gesetzliche Regelung.